Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist das zentrale Schulgesetz des deutschen Bundeslandes Bayern. Es regelt die rechtlichen Grundlagen des Erziehungs- und Unterrichtswesens in Bayern und umfasst verschiedenste Aspekte des Bildungswesens, von der Organisation und Verwaltung der Schulen über die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Lehrern bis hin zu Fragen der Schulfinanzierung und Schulaufsicht.
Das BayEUG definiert unter anderem:
- Die verschiedenen Schularten und Bildungsgänge im bayerischen Schulsystem.
- Aufbau und Struktur der bayerischen Schulen, einschließlich Unterrichtszeiten, Stundentafeln und Lehrpläne.
- Die Rechte und Pflichten der am Schulleben beteiligten Personen und Gruppen wie Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen.
- Fragen der Schulmitwirkung und die Einrichtung von Schulgremien wie dem Elternbeirat und der Schulkonferenz.
- Die staatliche Schulaufsicht und die Zuständigkeiten verschiedener staatlicher Stellen im Bildungsbereich.
Das BayEUG ist somit ein umfassendes Rechtsdokument, das als Grundlage für die Organisation und das Funktionieren der Schulen in Bayern dient. Es ist maßgeblich für die Gestaltung des Schulalltags und spielt eine zentrale Rolle in der bayerischen Bildungspolitik.
Sie finden das BayEUG im Verwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung im Volltext des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) (öffnet in neuem Tab).
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