Zugang zum Vertretungsplan für Schülerinnen und Schüler

Aktualisiert: 20. Mai 2025

Verpflichtungen:

Nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages:

Jede/r Schüler/in ist trotz der digitalen Version wie bisher verpflichtet, nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages den Vertretungsplan auf einem der Bildschirme in der Schule zu lesen.

Grund: Bei technischen Problemen mit der Online-Version muss den SchülerInnen der Vertretungsplan bekannt sein. Bei technischen Problemen gilt die letzte Version aus der Schule.

Um 13:10 Uhr:

Jede/r Schüler/in ist zudem verpflichtet, um 13.10 Uhr die letzte Version des Online-Vertretungsplanes zu lesen (für den Fall, dass der Unterricht bereits vor 13.10 Uhr endet).

Vor dem Schulweg um 7:30 Uhr:

Vor dem Schulweg sollte um 7:30 Uhr im Online-Vertretungsplan geprüft werden, ob kurzfristig die Stunde entfällt.

Online-Vertretungsplan:

  • Der Online-Vertretungsplan ist unter dsbmobile.de abzurufen oder über die Smartphone-App „DSB mobile“.
  • Die Zugangsdaten werden gesondert per Elternportal bekannt gegeben.

Wichtige Hinweise:

  • Das Verbot der Nutzung elektronischer Medien nach Art. 56 (5) BayEUG auf dem Schulgelände bleibt unverändert.
  • Der Vertretungsplan ist ausschließlich zum schulinternen Gebrauch.
  • Es gelten die unterzeichneten Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien des Schulnetzes.
  • Eine Weitergabe der Pläne an Dritte ist nicht gestattet und führt zur Sperrung des Nutzerzuganges.
Verantwortlich für den Inhalt: Schulleitung
Kontakt

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