Verpflichtungen:

Nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages:

Jede/r Schüler/in ist trotz der digitalen Version wie bisher verpflichtet, nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages den Vertretungsplan auf einem der Bildschirme in der Schule zu lesen.

Grund: Bei technischen Problemen mit der Online-Version muss den SchülerInnen der Vertretungsplan bekannt sein. Bei technischen Problemen gilt die letzte Version aus der Schule.

Um 13:10 Uhr:

Jede/r Schüler/in ist zudem verpflichtet, um 13.10 Uhr die letzte Version des Online-Vertretungsplanes zu lesen (für den Fall, dass der Unterricht bereits vor 13.10 Uhr endet).

Vor dem Schulweg um 7:30 Uhr:

Vor dem Schulweg sollte um 7:30 Uhr im Online-Vertretungsplan geprüft werden, ob kurzfristig die Stunde entfällt.

Online-Vertretungsplan:

Wichtige Hinweise:

 

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(Grund: Bei technischen Problemen mit der Online-Version muss den SchülerInnen der Vertretungsplan bekannt sein. Bei technischen Problemen gilt die letzte Version aus der Schule.)