Ordnungen
Bildung ist keine Selbstverständlichkeit. Sie wird nur in wenigen Ländern dieser Erde für alle angeboten. Wir wollen diese Chance würdigen und nutzen. I. Voraussetzungen für gute Schule und guten Unterricht 1) Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte des WHG fühlen sich…
In Ergänzung zum Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und zur Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) wird auf folgende Regelungen hingewiesen: Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Schüler gehen ab 7.50 Uhr zu den…
NEU Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist das zentrale Schulgesetz des deutschen Bundeslandes Bayern. Es regelt die rechtlichen Grundlagen des Erziehungs- und Unterrichtswesens in Bayern und umfasst verschiedenste Aspekte des Bildungswesens, von der Organisation und Verwaltung…
§ 21 Leistungsnachweise (2) ¹Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum ist zu hören; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekanntzugeben. ²Mündliche und…