Ordnungen
„Lass keine Fähigkeit unentwickelt, keine Gabe ungenutzt.” Wilhelm Hausenstein, 25. Juli 1900 Präambel Wir, die Mitglieder der Schulgemeinschaft des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums, bekennen uns zu den Werten von Bildung, Toleranz, Respekt und Verantwortung. Bildung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft.…
In Ergänzung zum Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und zur Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) wird auf folgende Regelungen hingewiesen: Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Schüler gehen ab 7.50 Uhr zu den…
NEU Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist das zentrale Schulgesetz des deutschen Bundeslandes Bayern. Es regelt die rechtlichen Grundlagen des Erziehungs- und Unterrichtswesens in Bayern und umfasst verschiedenste Aspekte des Bildungswesens, von der Organisation und Verwaltung…
§ 21 Leistungsnachweise (2) ¹Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum ist zu hören; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekanntzugeben. ²Mündliche und…